Allgemeine Auftragsbedingungen für Beratungsleistungen der OPS INNOVATIONS Emiel Hondelink, Barleben / OT Ebendorf (OPS INNOVATIONS) - Die Auftragsbedingungen gelten für den erteilten Auftrag und für alle uns erteilten Folgeaufträge, gleich welcher Art, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme oder Beifügung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen. Grundlage der Aufträge sind die Regelungen des BGB zum Dienstvertrag, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Gegenstand des Auftrages ist somit die vereinbarte Leistung und nicht der wirtschaftliche Erfolg. OPS INNOVATIONS ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundige Dritte heranzuziehen. Steuer- und Rechtsberatung werden durch OPS INNOVATIONS nicht durchgeführt.
- Über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere über den Geschäftsverlauf, über Bezugsquellen und Kunden, über Kalkulationen, Marketingplanungen und ähnliche Informationen wird OPS INNOVATIONS Stillschweigen bewahren. Dies gilt unabhängig von einer wie auch immer verfassten Auftragserteilung oder dem Nichtzustandekommen einer Geschäftsbeziehung nach Gesprächen im Vorfeld einer Auftragserteilung.
- Inhalt und Umfang des Auftrages ergeben sich aus dem Angebot, das dem Auftraggeber schriftlich vorliegt. Erweiterungen und/oder Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Leistung durch OPS INNOVATIONS erbracht werden, die nicht vorher vereinbart worden ist, so kann die Honorierung im Sinne des § 316 BGB durch den Auftragnehmer festgelegt werden, sofern der konkrete Handlungsbedarf durch OPS INNOVATIONS begründbar ist.
- Die uns erteilten Aufträge führen wir nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünften aus. Die uns auf diese Weise zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte werden von uns grundsätzlich auf ihre Plausibilität überprüft, die Gewähr für die sachliche Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber. Wir weisen dabei ausdrücklich auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers hin, insbesondere hat der Auftraggeber im Vorfeld, während und ggf. nach der Auftragsdurchführung vollständige Auskünfte in entsprechender Form zu erteilen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass OPS INNOVATIONS entsprechend dem Projektstand ohne besondere Anforderung alle für die Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig erhält. Dies gilt auch für Vorgänge und Entwicklungen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Auf Verlangen hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der Informationen, die für den Beratungsauftrag genutzt werden, schriftlich zu bestätigen.
- Alle von uns abgegebenen Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen ersetzen nicht die unternehmerischen Entscheidungen beim Auftraggeber. Mündliche Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung unverbindlich. Umfang und Inhalt der Beratungen werden vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber erörtert, gleiches gilt für die Beantragung von Fördermitteln. Soweit OPS INNOVATIONS die Beratungsergebnisse schriftlich niederzulegen hat, ist ausschließlich diese Darstellung maßgebend.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch OPS INNOVATIONS. Der Anspruch muss unverzüglich unter Präzisierung des Mangels und angemessener Fristsetzung schriftlich geltend gemacht werden, die Verjährung tritt mit Ablauf von sechs Monaten ein, nachdem die Leistung erbracht worden ist. Offensichtliche Unrichtigkeiten, wie Schreib- oder Rechenfehler sowie formelle Fehler können von OPS INNOVATIONS jederzeit, auch gegenüber Dritten, berichtigt werden. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Wenn die erbrachte Leistung für ihn nach Fehlschlagen der Nachbesserung ohne Interesse sein würde, kann er die Rückgängigmachung des Beratervertrages verlangen.
- Die Haftung für die Beratungsleistung liegt jeweils beim namentlich genannten Mandatsträger von OPS INNOVATIONS. Die Haftung bei einem fahrlässig verursachten Schadensfall ist auf das dreifache des Beratungshonorares beschränkt. Dies gilt auch, wenn die Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet werden sollte. Für die Zahlung von öffentlichen Zuschüssen wird keine Gewähr übernommen.
- Für die Vergütung eines Beratungsauftrages ist das im jeweiligen Angebot zugrunde gelegte Honorar maßgebend. Die von uns gestellten Rechnungen sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug fällig. Die Zahlung von Honoraren durch den Auftraggeber kann weder ganz noch teilweise wegen eines etwaigen Mangels aus unserer Tätigkeit verweigert werden, es sei denn, der Mangel ist uns schriftlich angezeigt, von uns bestätigt oder rechtskräftig festgestellt worden.
- OPS INNOVATIONS gibt auf Wunsch des Auftraggebers alle Unterlagen heraus, die mit dem Auftrag zusammenhängen, ausgenommen davon sind Schriftstücke der Datenträger des Schriftwechels oder Unterlagen, von denen der Auftraggeber bereits Urschriften oder Abschriften besitzt.
- Die Durchführung sämtlicher Arbeiten und aller Vertragsbeziehungen zwischen OPS INNOVATIONS und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig und Erfüllungsort ist Magdeburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die den Absichten der Vertragspartner möglichst nahe kommt.
Stand: Mai 2008 AGB OPS INNOVATIONS (18.56 kB)
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